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Strafbehörden

Zu den Strafbehörden gehören die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Übertretungsstrafbehörden; Art. 12 StPO) und die Gerichte (Zwangsmassnahmengerichte, erstinstanzliche Gerichte, Beschwerdeinstanz, Berufungsinstanz; Art. 13 StPO). Die Kompetenz zur Regelung der Wahl, Zusammensetzung und Organisation dieser Behörden liegt weitgehend bei den Kantonen.