Im Strafregister wird registriert, wer in der Schweiz wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt wurde. Wegen Übertretungen erfolgt in aller Regel keine Eintragung. Auch Schweizer, die im Ausland verurteilt wurden, werden eingetragen. Der Eintrag wird nach unterschiedlichen Fristabläufen wieder gelöscht (vgl. Art. 369 StGB). Über die eigenen Registereinträge kann ein Auszug beantragt werden. Das Register ist jedoch nicht öffentlich und kann somit nicht durch Dritte eingesehen werden.
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