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Testament

Das Testament kann grundsätzlich entweder mit öffentlicher Beurkundung bei einem Notar oder eigenhändig (von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand niedergeschrieben und unterzeichnet) errichtet werden. Im Testament trifft eine Person Anordnungen über ihren Nachlass. Im Unterschied zum Erbvertrag ist das Testament einseitig bindend, d.h. es kann vom Erblasser jederzeit wieder abgeändert werden.