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Übermässige Nachbesserungskosten

Nachbesserungskosten sind übermässig, wenn sie zum Nutzen, den die Mängelbeseitigung dem Besteller bringt, in einem Missverhältnis stehen, d.h. wenn der Nutzen im Verhältnis zu den Kosten gering ist. Sind die Nachbesserungskosten übermässig, kann der Unternehmer die Nachbesserung verweigern. Der Besteller hat allerdings die Möglichkeit, die an sich vorliegende Übermässigkeit durch eine entsprechende eigene Beteiligung an die Nachbesserungskosten zu beseitigen.