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Unfall

Nach dem Gesetz definiert sich ein Unfall als die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. Der Unterschied zwischen Unfall und Krankheit ist teilweise nur schwer auszumachen, hat aber versicherungstechnisch weitreichende Folgen. Deshalb lohnt es sich, den Entscheid einer Versicherung genau zu prüfen.