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Unfallähnliche Körperschädigung

Die Unfallversicherung erbringt bei Knochenbrüchen, Verrenkungen von Gelenken, Meniskusrissen, Muskelrissen, Muskelzerrungen, Sehnenrissen, Bandläsionen und Trommelfellverletzungen auch dann Leistungen, wenn sie nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind, solange diese aufgeführten Körperschädigungen nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sind.