Selbständigerwerbende müssen sich nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) nicht obligatorisch gegen Unfall versichern. Das UVG sieht für die in der Schweiz wohnhaften Selbständigerwerbenden und ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienmitglieder jedoch eine freiwillige Versicherung vor. Schliesst ein Selbständigerwerbender eine solche freiwillige Unfallversicherung bei der Suva oder einer privaten Unfallversicherung ab, so gelten die Bestimmungen der obligatorischen Versicherung auch für diese freiwillige Unfallversicherung.
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