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Untergeschoss

Untergeschosse sind Geschosse, die das massgebende Terrain (gemäss Bauverordnung: im Mittel) um maximal 80 cm überragen. Es sind keine Vollgeschosse. Soweit die Gemeinde in ihrer Bau- und Nutzungsordnung (BNO) nichts anderes festlegt, dürfen Untergeschosse auf höchstens einem Drittel der Fassadenlänge abgegraben werden.