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Unterhaltsbeitrag

Es wird unterschieden zwischen Kinderunterhaltsbeiträgen, welche aufgrund der elterlichen Pflichten geschuldet sind, und dem ehelichen resp. nachehelichen Unterhaltsbeitrag. Der Gedanke der nachehelichen Solidarität verlangt es, insbesondere demjenigen Partner einen Ausgleich zu verschaffen, der als Folge der Ehe Nachteile in Kauf genommen hat. Es spielt dabei keine Rolle, wer am Scheitern der Beziehung “schuld” ist. Die Höhe der Unterhaltsbeiträge hängt von der konkreten Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Parteien ab.