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Verfalltag

Ein "bestimmter Verfalltag" ist ein bestimmter Tag, an dem (oder bis zu dem) die geschuldete Leistung erfolgen muss. Ob die Parteien einen "bestimmten Verfalltag" vereinbart haben, beurteilt sich nach dem Inhalt des konkreten Vertrags. Der Verfalltag kann sich aber auch aus der Natur des Rechtsgeschäfts ergeben. Mit Ablauf des bestimmten Datums gerät der Schuldner automatisch, d.h. ohne Mahnung, in Verzug.