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Verfügung

Die Verfügung ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird. Eine Verfügung muss nicht zwingend mit "Verfügung" betitelt sein. Ab Empfang einer Verfügung beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen. In unklaren Fällen, empfiehlt sich eine rasche Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.