chkpedia.

Verspätung

Ist der Unternehmer mit der Werkherstellung in Rückstand, so kann die Bestellerin schon vor dem Liefertermin vom Werkvertrag zurücktreten, wenn vorauszusehen ist, dass das Werk nicht rechtzeitig fertig gestellt wird. Die Bestellerin muss dem Unternehmer eine angemessene Nachfrist ansetzen. Hierfür ist es sinnvoll sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen.