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Vinkulierung

Als Vinkulierung wird die Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien bezeichnet. Die Voraussetzungen zur Übertragung von vinkulierten Namenaktien entsprechen vorerst denjenigen bei gewöhnlichen Namenaktien. Der Unterschied zu den gewöhnlichen Namenaktien liegt darin, dass auf Grundlage der Statuten die Anerkennung als (neuer) Aktionär von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig gemacht wird.