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Vorbescheid IV

Mit dem Vorbescheid gewährt die IV-Stelle der versicherten Person nach Abschluss aller Abklärungen aber noch vor Erlass einer Verfügung das rechtliche Gehör im Verfahren der Invalidenversicherung. Ist die versicherte Person mit dem vorgesehenen Entscheid nicht einverstanden, kann sie innert einer Frist von 30 Tagen Einwände erheben. Sollen die Abklärungen der IV-Stelle von einem Rechtsanwalt einer Überprüfung unterzogen werden, ist aufgrund der kurzen Frist eine sofortige Reaktion geboten.