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Vorkaufsrecht

Ein unlimitiertes Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle eines Verkaufs einer Sache das Kaufsobjekt zu den gleichen Konditionen zu erwerben. Beim limitierten Vorkaufsrecht wird der Kaufpreis bereits im Vorkaufsvertrag vorausbestimmt.