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Vorsorgeauftrag

In einem Vorsorgeauftrag kann eine Person des Vertrauens bezeichnet werden, die im Falle eines Unfalls, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Demenz, d.h. im Falle der Urteilsunfähigkeit, sämtliche persönlichen Angelegenheiten erledigt. Der Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben und unterzeichnet oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.