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Vorsorgeprinzip

Neben den Grenzwerten sieht das Umweltschutzgesetz zur Begrenzung der Emissionen das sogenannte Vorsorgeprinzip vor. Danach sind Emissionen unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.