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Vorzeitige Rückgabe der Mietsache

Grundsätzlich sind Mieter und Vermieter an die Kündigungsfristen gebunden. Der Mieter kann zwar die Mietsache vorzeitig zurückgeben, muss aber die Miete bis zum Ende der Mietdauer bezahlen, ausser er schlägt einen für den Vermieter zumutbaren Ersatzmieter vor, der bereit ist, die Sache zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Ein Ersatzmieter ist zumutbar, wenn er zahlungsfähig ist und Gewähr für die vertragsgemässe Benützung der Mietsache bietet.