chkpedia.

Werkmangel

Ein Werkmangel liegt vor, sobald ein Werk nicht dem ausdrücklich Vereinbarten entspricht. So müssen beispielsweise ausdrücklich vereinbarte Masse und Spezifikationen eingehalten werden. Ein Werkmangel liegt aber auch dann vor, wenn das Werk nicht dem entspricht, was der Besteller vernünftigerweise erwarten durfte. Beispielsweise darf dieser erwarten, dass ein Dach dicht ist und das Werk dem Stand der Technik entspricht. Der Stand der Technik ergibt sich häufig aus Verbandsnormen, z. B. jenen des SIA.