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Werkvertrag

Beim Werkvertrag soll ein Werk hergestellt werden. Meist geht es um Bauarbeiten. Auch Automechaniker, Massschneider etc., nicht aber Zahnärzte, arbeiten im Werkvertrag. Die Abgrenzung zum einfachen Auftrag ist aber oft heikel, was bei einer Mängelrüge entscheidend sein kann. Die Parteien des Werkvertrages werden vom OR Besteller ("Auftraggeber") und Unternehmer (z. B. Baumeister oder Sanitär) genannt. Auch ein Liegenschaftskaufvertrag ab Plan kann teilweise unter den Werkvertrag fallen, muss aber nicht.