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Zahlungsverzug des Mieters

Wenn der Mieter eines Wohn- oder Geschäftsraumes mit der Bezahlung des Mietzinses im Rückstand gerät, kann der Vermieter ihm eine Frist von mindestens 30 Tagen setzen und ihm androhen, dass das Mietverhältnis nach Ablauf der Frist gekündigt werde, falls der Rückstand nicht beglichen wird. Bleibt die Zahlung des Mieters innert Frist aus, kann der Vermieter anschliessend den Vertrag mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen. Der Zahlungsverzug des Mieters stellt somit einen wichtigen Grund für eine ausserordentliche Kündigung dar, womit weder die gesetzlichen noch die ortsüblichen Kündigungstermine noch die gesetzlich oder vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Da gewisse Formerfordernisse zu beachten und Fristen einzuhalten sind, ist der Beizug eines Rechtsanwaltes zu empfehlen.