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Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht von Ehe- oder Konkubinatsvertrag bis Scheidung

Im Bereich des Familien- und Erbrechts verfügen die Anwältinnen und Anwälte von chkp. über umfassende Erfahrung und können auf das Wissen einer Fachanwältin SAV Familienrecht zurückgreifen. Wir beraten und vertreten unsere Klientschaft in allen Fragen, welche sich im Laufe eines Lebens stellen können. Bei Trennung und Scheidung oder der Auflösung eines Konkubinats oder einer eingetragenen Partnerschaft legen wir grossen Wert auf die angemessene Wahrung aller rechtlichen und persönlichen Interessen unserer Klientschaft. Das Wohl der betroffenen Kinder erfährt stets besondere Berücksichtigung. Die meist komplexen erbrechtlichen Fragen werden bei chkp. in einem eingespielten Team von versierten Anwälten und Notaren gelöst.

Im Familienrecht begleiten wir unsere Klientschaft in den oft anspruchsvollen Umbruchsphasen des Lebens, seien dies die Geburt eines Kindes, eine Trennung, eine Scheidung oder die rechtlichen und persönlichen Auswirkungen einer neuen Patchwork-Familie. Steht eine Trennung bevor, empfiehlt es sich, frühzeitig rechtliche Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise können wir unsere Klientschaft optimal beraten und den nächsten Lebensabschnitt gut planen. So ist es oftmals möglich, eine gütliche Einigung über die Fragen der elterlichen Sorge über gemeinsame Kinder, die Unterhaltszahlungen für die Kinder, den Betreuungsunterhalt, die güterrechtliche Auseinandersetzung und die Teilung der beruflichen Vorsorge zu erzielen. Wir unterstützen und begleiten unsere Klientschaft auf dem Weg zu einer solchen Einigung oder vertreten sie bei Bedarf auch im gerichtlichen Scheidungs- oder Trennungsverfahren. Auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Bar- und Betreuungsunterhalt für die Kinder geregelt werden. Sodann kann die vermögensrechtliche Aufteilung bei Konkubinatspaaren problematisch sein. Das Gesetz sieht hierfür keine expliziten Bestimmungen vor. Dies macht rechtlichen Beistand oftmals umso notwendiger.

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist ebenfalls Teil des Familienrechts. Dieses regelt die Kompetenz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), um Gefährdungen von Minderjährigen und Erwachsenen zu begegnen. Es besteht eine breite Palette an möglichen Massnahmen, welche etwa von der Errichtung einer Beistandschaft bis hin zum Entzug der Obhut über die Kinder oder der Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung reichen. Um auch im Alter möglichst selbstbestimmt leben zu können, lohnt sich das Aufsetzen von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen. Auch hier können unsere Klienten auf die Erfahrung und das Engagement unseres Anwalts- und Notariatsteams zählen.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts zeichnen sich durch ihre Komplexität aus. Unser Notariatsteam berät unsere Klienten umfassend bei der erbrechtlichen Planung, wenn einerseits der überlebende Ehegatte optimal abgesichert werden soll und es andererseits gilt, die Pflichtteile der Nachkommen, Eltern und Ehegatten zu wahren. Ist jemand gestorben, so unterstützen unsere Anwälte und Notare die Erben bei der Teilung des Nachlasses. Dies kann im Rahmen eines Willensvollstreckerauftrages oder als begleitender Anwalt in einer Erbstreitigkeit geschehen. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Klienten zu ihrem Recht kommen, sei es in aussergerichtlichen Verhandlungen mit den übrigen Erben oder sei es in einem Erbteilungs- und Herabsetzungsprozess.

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