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WirtschaftsrechtWirtschaftsrecht in allen Belangen des Wirtschaftslebens

In allen rechtlichen Belangen des Wirtschaftslebens bieten die Anwältinnen und Anwälte von chkp. umfassende Beratung und Vertretung für Private und Unternehmen. Das Team von chkp. verfügt über fundierte Erfahrung in der Wahrnehmung unternehmerischer Interessen. Wir sind dabei insbesondere im Bereich des gesamten Vertragsrechts (einschliesslich des Arbeitsrechts), der Unternehmensgründungen sowie Unternehmensfusionen und -käufe (Mergers & Acquisitions), des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Sanierungs- und Konkursrechts tätig.

Die geschäftliche und berufliche Tätigkeit wird durch zunehmende Regulierung und einen immer komplexer werdenden, international ausgerichteten Markt geprägt. Es ergeben sich rechtliche Fragestellungen. Unter das Wirtschaftsrecht fallen in einem weiten Sinne alle Rechtsnormen, welche sich im Bereich des wirtschaftlichen Lebens auf die Regelung der Verhältnisse von Privaten untereinander sowie von Privaten zum Staat beziehen. Durch ein grosses Team an spezialisierten Rechtsanwälten können wir unseren Klienten eine umfassende Hilfestellung bieten.

Das Wirtschaftsrecht beinhaltet das ganze Vertragsrecht, zu welchem namentlich das Kaufvertrags-, Auftrags-, Miet- und Arbeitsrecht gehören. Wir unterstützen unsere Klienten bei der Formulierung von Verträgen und stellen sicher, dass künftige Schwierigkeiten vermieden werden. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, so informieren wir über die Rechtslage und zeigen unseren Klienten Wege zur optimalen Wahrung ihrer Interessen auf. Wir erläutern die Prozesschancen und -risiken und übernehmen die Vertretung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens.

Zum Wirtschaftsrecht gehört sodann das Gesellschaftsrecht (Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditaktiengesellschaft, Genossenschaft, einfache Gesellschaft, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft). Wir unterstützen unsere Klienten bei der Gründung und dem Aufbau einer Unternehmung. Neben der eigentlichen, meistens von einem unserer Notaren durchgeführten Gründung, erstellen wir alle nötigen Reglemente (namentlich Organisations- und Arbeitsreglemente) und sichern die Interessen unserer Klienten mittels vertraglicher Vereinbarungen (so etwa mit einem Aktionärbindungsvertrag bei einer Aktiengesellschaft oder einer allenfalls auch erbvertraglich abgesicherten Nachfolgeregelung). Wir unterstützen unsere Klienten kompetent bei einer Umstrukturierung, einem Unternehmenskauf, einem Joint Venture oder einer Sanierung. Ebenfalls finden Sie bei chkp. Hilfe im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Wir übernehmen nicht nur Strafverteidigungen, sondern unterstützen unsere Klienten auch bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Geschädigte von Straftaten.

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