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Abschluss eines Vertrages

Um einen Vertrag abzuschliessen, müssen die Vertragsparteien ihren übereinstimmenden Willen gegenseitig äussern. Diese Äusserung muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Die meisten Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Unter Umständen genügt es sogar, ein Zeichen zu geben, das die andere Partei als Willensäusserung verstehen darf, wie zum Beispiel ein zustimmendes Nicken oder ein Handschlag. Einige Vertragsarten müssen schriftlich oder gar mit öffentlicher Beurkundung (z.B. Ehevertrag und Grundstückskaufvertrag) abgeschlossen werden, um gültig zu sein. Welche Verträge dies sind, lässt sich dem Gesetz, meist dem Obligationenrecht (OR), entnehmen.

Bei etwas komplexeren Verträgen, die nicht sofort abgewickelt werden, lohnt es sich häufig, diese selbst dann schriftlich aufzusetzen, wenn sie auch mündlich gültig wären. Schriftliche Verträge lassen sich besser beweisen.