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Einwendungs-/Einigungsverhandlung

An der Einwendungs-/Einigungsverhandlung (beide Begriffe sind gleichbedeutend) können die Einwendenden ihre Einwände gegen ein Bauprojekt oder ein Planungsvorhaben mündlich vorbringen. Da in der Regel auch die Bauherrschaft und die Behördenvertreter anwesend sind, dient die Einwendungs- bzw. Einigungsverhandlung auch der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Einwendungs-/Einigungsverhandlung ist das rechtzeitige Einreichen von schriftlichen Einwendungen.