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Enterbung

Die Enterbung ist die Befugnis des Erblassers, in einem Testament oder Erbvertrag den Erben den Pflichtteil zu entziehen. Ein Enterbungsgrund ist beispielsweise gegeben, wenn der Erbe gegen den Erblasser oder eine diesem nahe verbundene Person eine schwere Straftat begangen oder die ihm obliegenden familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat. Der Grund für die Enterbung muss im Testament oder im Erbvertrag genannt werden.