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Erbvertrag

Der Erbvertrag ist im Unterschied zum Testament zwei- oder mehrseitig bindend. Das bedeutet, dass zwei oder mehrere Personen Abmachungen über den Nachlass treffen. Der Erbvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung bei einem Notar. Typischer Inhalt ist die Begünstigung des überlebenden Ehegatten oder ein Erbverzicht der Nachkommen.