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Fristlose Kündigung

Aus wichtigen Gründen kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Beachtung der sonst geltenden Fristen aufgelöst werden. ‚Jederzeit‘ heisst, dass auch eine Kündigung während einer Sperrfrist (z.B. Krankheit) zulässig ist. Ein ‚wichtiger Grund‘ liegt vor, wenn die wesentlichen Voraussetzungen persönlicher und sachlicher Art, unter denen der Vertrag abgeschlossen wurde, sich als hinfällig erweisen. Darunter fällt jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Über diese Umstände entscheidet der Richter nach seinem Ermessen. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, bevor Sie eine solche Kündigung aussprechen. Vor Gericht unterliegt der nicht anwaltlich vertretene, fristlos kündigende Arbeitgeber erfahrungsgemäss häufig.