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Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kennt drei Vermögensmassen: das Eigengut des Ehemannes, das Eigengut der Ehefrau und das Gesamtgut. Über das Gesamtgut können die Ehegatten nur gemeinsam verfügen. Das Eigengut gehört jedem Ehegatten allein und er kann allein darüber verfügen. Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann in einem Ehevertrag vereinbart werden, der der öffentlichen Beurkundung bei einem Notar bedarf.