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Herabsetzungsklage

Hat der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag oder durch Schenkungen zu Lebzeiten den Pflichtteil eines Erben verletzt, so kann der pflichtteilsgeschützte Erbe seinen Pflichtteil mit der Herabsetzungsklage einfordern. Dies muss er allerdings innert eines Jahres seit Kenntnis von der Pflichtteilverletzung tun.