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Kündigung während Ferien

Ferien sind keine arbeitsrechtlichen Sperrfristen. Eine während den Ferien zugestellte Kündigung ist also nicht unzulässig bzw. nichtig. Wenn der Arbeitgeber über die Ferienabsenz des Arbeitnehmers informiert ist (Regelfall), beginnt die Wirksamkeit der Kündigung und damit der Beginn der Kündigungsfrist erst nach der Rückkehr des Arbeitnehmers aus den Ferien zu laufen.