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Kündigung / Widerruf des Auftrages

Der Auftraggeber widerruft den Auftrag (Rücknahme), der Beauftragte kündigt ihn (Rückgabe). Der Auftrag kann von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden, ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssen. Diese Bestimmung ist zwingend, weil dem Auftrag ein besonderes Vertrauensverhältnis zugrunde liegt. Es kann Fälle geben, bei denen der Widerruf oder die Kündigung zur Unzeit stattfinden. Lassen Sie sich deshalb vorgängig von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten.