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Personenbezogene Gesellschaft

Bei den personenbezogenen Gesellschaften liegt der Fokus auf der Person des Gesellschafters und damit auf einer umfassenden Mitgliedschaftsverpflichtung. Das Engagement des Gesellschafters erstreckt sich deshalb auf den vermögensmässigen und den nicht vermögensmässigen Bereich. Zu den personenbezogenen Gesellschaften gehören die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Genossenschaft und der Verein.