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Rechtsmittelweg bei Baugesuchen im Kanton Aargau

Bei Baugesuchen im Kanton Aargau sieht das Gesetz den nachfolgenden Instanzenzug vor: Während der öffentlichen Auflage können Einwendungen gegen Baugesuche beim Gemeinderat erhoben werden. Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt erhoben werden. Beruht der Entscheid des Gemeinderates auf einem Teilentscheid eines Departements und richtet sich die Beschwerde dagegen, ist der Regierungsrat zuständig. Der Beschwerdeentscheid kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kann schliesslich noch beim Bundesgericht angefochten werden. Um sich in den für Laien oft komplizierten Instanzenzügen nicht zu verirren und seine Rechtsmittel gar zu verlieren, empfiehlt es sich, rechtzeitig juristischen Beistand bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt einzuholen.