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Rechtsöffnungsbegehren

Mit dem Rechtsöffnungsbegehren kann der Gläubiger die Beseitigung des vom Schuldner erhobenen Rechtsvorschlages verlangen, damit er anschliessend die Betreibung fortsetzen kann. Um im Rechtsöffnungsverfahren zu obsiegen, muss sich der Gläubiger bezüglich der Forderung entweder auf einen definitiven oder einen provisorischen Rechtsöffnungstitel stützen können. Im Gegensatz zu einer Anerkennungsklage ist das Rechtsöffnungsverfahren schneller sowie kostengünstiger und es ist grundsätzlich ein tieferes Beweismass vorausgesetzt. Für die Beurteilung der effizientesten Vorgehensweise ist es sinnvoll, einen Anwalt beizuziehen.