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Schlichtungsverfahren

Vor Einreichung der gerichtlichen Klage ist in einigen Bereichen zwingend ein Schlichtungsgesuch einzureichen. Zuständig sind kantonal verschieden organisierte Stellen (Friedensrichter, Schlichtungsstellen für Miet- und Arbeitsrecht). Es findet eine Schlichtungsverhandlung statt. Scheitert der Schlichtungsversuch, erhält die klagende Partei die Klagebewilligung. Wer beabsichtigt einen rechtlichen Anspruch auf dem Rechtsweg durchzusetzen, sollte also zunächst klären, ob eine Schlichtung nötig ist. Dabei kann ein Rechtsanwalt behilflich sein.