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Schuldanerkennung

Eine Schuldanerkennung ist eine schriftliche, mittels Unterschrift bekräftigte Erklärung des Schuldners, wonach er sich zur Bezahlung eines bestimmten Geldbetrages an den Gläubiger verpflichtet. Bei Vorliegen einer Schuldanerkennung kann mit einem Rechtsöffnungsbegehren die Beseitigung des gegen den Zahlungsbefehl erhobenen Rechtsvorschlages verlangt werden. Eine solche Schuldanerkennung wird deshalb auch als provisorischer Rechtsöffnungstitel bezeichnet.