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Sonderrecht

Das Sonderrecht ist ein Begriff des Stockwerkeigentums. Gebäudeteile, die dem Stockwerkeigentümer zu Sonderrecht zugewiesen sind, kann er ausschliesslich nutzen und innen ausbauen. Die Kosten für solche Änderungen trägt der Stockwerkeigentümer allein. Sonderrecht kann nur an einzelnen Stockwerke oder Teilen von Stockwerken bestehen, die als Wohnungen oder als Einheiten von Räumen zu geschäftlichen oder anderen Zwecken mit eigenem Zugang in sich geschlossen sind (bspw. Wohnungen, Keller, Hobbyräume). Kein Sonderrecht, sondern gemeinschaftliche Teile, sind unter anderem der Grund und Boden, die elementaren Gebäudeteile sowie jene Gebäudeteile, welche die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes bestimmen (bspw. das Dach oder die Fassade). Welche Gebäudeteile dem Stockwerkeigentümer zu Sonderrecht zugewiesen sind und welches gemeinschaftliche Teile sind, ergibt sich aus der öffentlich beurkundeten Erklärung auf Begründung von Stockwerkeigentum.