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Sorgerecht

Die elterliche Sorge bezeichnet das Recht und die Pflicht zur gesetzlichen Vertretung des minderjährigen Kindes, der Verwaltung des Kindesvermögens und zur Wahrung von Erziehung und Ausbildung. Zum Sorgerecht gehört zudem das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht (Bestimmung des Aufenthaltsortes). Im Regelfall üben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht aus. Das alleinige Sorgerecht eines einzelnen Elternteils ist nur ausnahmsweise, unter besonderen Umständen vorgesehen.