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Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft eine Strafe von maximal sechs Monaten Freiheitsstrafe für angemessen, kann sie auf eine Anklage vor Gericht verzichten und stattdessen einen Strafbefehl erlassen. Der Strafbefehl hat grundsätzlich die gleichen Folgen wie ein richterliches Urteil und kann auch zu einem Eintrag im Strafregister führen. Gegen den Strafbefehl kann innert 10 Tagen Einsprache erhoben werden. In aller Regel wird das Verfahren dann dem Gericht zur Beurteilung überwiesen. Ist anwaltliche Hilfe nötig, ist rasches Handeln gefordert. Eine Fristerstreckung für die Einsprachefrist ist nicht möglich.