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Verein

Der Verein gehört zu den personenbezogenen Gesellschaften und ist als einfachste Form einer juristischen Person weit verbreitet. Er hat, etwa im Unterschied zur einfachen Gesellschaft, eine eigene Rechtspersönlichkeit. Im Zentrum muss ein ideeller, d.h. nichtwirtschaftlicher Zweck stehen; wirtschaftliche Nebenzwecke sind zulässig, wenn diese mit dem ideellen Hauptzweck sinnvoll verbunden sind. Betreibt der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, muss er sich in das Handelsregister eintragen lassen. Zur Gründung genügen zwei Personen, wobei es sich um natürliche oder juristische Personen handeln kann, schriftliche Statuten mit Angaben zu Zweck, finanziellen Mitteln und Organisation und die Wahl eines Vorstands. Beim Verein werden Gewinn (Bund und Kanton) und Kapital (nur Kanton) besteuert; eine Steuerbefreiung / privilegierte Besteuerung wird auf Gesuch hin geprüft. Mitgliederbeiträge werden bis zu CHF 20‘000/Jahr nicht zum steuerbaren Gewinn gerechnet und sind auch von der Mehrwertsteuerpflicht nicht erfasst.