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Wohnrecht

Das Wohnrecht ist das Recht, in einem Gebäude oder einem Teil des Gebäudes zu wohnen. Es ist höchstpersönlich und kann nur durch die oder den Berechtigten und dessen Familienangehörigen ausgeübt werden. Das heisst, dass die wohnrechtsbelasteten Räume im Unterschied zur Nutzniessung nicht vermietet werden dürfen. Das Wohnrecht ist eine Personaldienstbarkeit. Der Wohnrechtsberechtigte trägt gemäss Gesetz die Kosten des gewöhnlichen Unterhalts sowie die Heiz- und Nebenkosten. Die Hypothekarzinsen und die übrigen Kosten be-zahlt der Eigentümer. Die Begründung eines Wohnrechts bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar und der Eintragung im Grundbuch.