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Kostenvoranschlag im Baurecht

Der Kostenvoranschlag ist eine Prognose darüber, wie viel die Realisierung eines bestimmten Bauprojekts kosten wird. Die Prognose wird regelmässig von einem Planer (meist Architekt oder Ingenieur) erstellt. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts ist der Vertrag über die Erstellung eines Kostenvoranschlags ein Auftrag und kein Werkvertrag. Der Planer schuldet somit «lediglich» die gehörige Qualität seiner Arbeit, nicht aber ein bestimmtes Resultat.