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Nutzniessung

Die Nutzniessung ist das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und zu gebrauchen. Der Vermögenswert darf nicht aufgebraucht oder veräussert werden. Lediglich die Erträge daraus darf der Nutzniesser verbrauchen. Er darf den Vermögenswert (insbesondere ein Haus) auch vermieten und die Mietzinse verbrauchen.

Handelt es sich beim Vermögenswert, an dem eine Nutzniessung besteht, um ein Grundstück oder eine Liegenschaft, so ist die Nutzniessung eine Personaldienstbarkeit. Sie wird mit einem öffentlich beurkundeten Vertrag (oder durch letztwillige Verfügung) begründet und ist ins Grundbuch einzutragen. Die Kosten für den gewöhnlichen Unterhalt, die Zinsen sowie die Steuern und Abgaben trägt gemäss Gesetz der Nutzniessungsberechtigte. Alle übrigen Lasten, wie zum Beispiel den Ersatz der Heizung oder die Reparatur des Daches, hat der Eigentümer zu bezahlen.

Besteht eine Nutzniessung an Aktien, so darf der Nutzniesser die Dividenden verbrauchen und darf an der Generalversammlung der Aktiengesellschaft teilnehmen und dort die Rechte des Aktionärs wahrnehmen. Bei Nutzniessung an einem Wertschriftendepot ist umstritten, ob der Nutzniesser Wertschriften verkaufen und neue kaufen darf und was mit den dabei erzielten Gewinnen zu geschehen hat. Es empfiehlt sich daher eine genaue vertraglich Regelung der Rechte und Pflichten des Nutzniessers.