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Bau- und ImmobilienrechtErfahrene Spezialisten im Bau- und Immobilienrecht

Die erfahrenen Spezialisten von chkp., darunter zwei Fachanwälte SAV Bau- und Immobilienrecht, beraten und vertreten Private, Gemeinwesen und Unternehmen umfassend in allen bau- und immobilienrechtlichen Fragen. Um ihre Interessen optimal zu wahren, begleiten wir unsere Klienten nicht erst im Baubewilligungsverfahren, sondern bereits im Nutzungsplanverfahren. In privatrechtlicher Hinsicht wirken wir bei der Gestaltung von Werk-, Planer- und Mietverträgen mit und/oder kümmern uns um Streitigkeiten aus solchen Verträgen.

Die Immobilienwirtschaft kommt gemäss einer Studie des Hauseigentümerverbands Schweiz auf eine Wertschöpfung von 18 Prozent des Bruttoinlandprodukts und hat somit eine gewichtige Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft. In dieser Branche stellen sich komplexe rechtliche Fragen:

Das öffentlich-rechtliche Bau- und Raumplanungsrecht findet sich in Gesetzen und Plänen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, neuerdings noch in interkantonalen Vereinbarungen. Wir weisen unseren Klienten den Weg durch diesen Gesetzesdschungel und beraten und vertreten sie bereits im Nutzungsplanverfahren, indem wir aufzeigen, wie ihre Interessen und Intentionen optimal formuliert und umgesetzt werden können. Ausserdem prüfen wir Baugesuche auf deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen, wirken im Baubewilligungsverfahren zugunsten unserer Klienten auf die übrigen Beteiligten ein und führen Beschwerde gegen ungünstige Entscheide.

Auch während der Bauphase stellen sich einige komplexe Fragen, die häufig in Streitigkeiten münden. Zu unseren Aufgaben gehört es, derartige Streitigkeiten nach Möglichkeit durch eine gute Vertragsgestaltung zu vermeiden und/oder unseren Klienten zumindest eine gute Ausgangsposition zu verschaffen. Ist der Konflikt ausgebrochen, ist es von entscheidender Bedeutung, richtig vorzugehen und die richtigen Erklärungen zur richtigen Zeit abzugeben. Dabei begleiten wir unsere Klienten. Anschliessend beurteilen wir die Chancen und Risiken eines gerichtlichen Vorgehens, indem wir die Rechts- und die Beweislage eingehend prüfen. Je nach Situation führen wir danach Vergleichsverhandlungen oder vertreten unsere Klienten vor den zuständigen Gerichten.

Nach der Fertigstellung der Bauten sind häufig mietrechtliche Fragen zu klären. Ausserdem können anfänglich nicht entdeckte Mängel auftreten. Wir unterstützen unsere Klienten dabei, ihre Ansprüche korrekt und beweisbar geltend zu machen und setzen diese nötigenfalls auch gerichtlich durch.

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